+++ Bebauungsplan Nord-West +++ Bebauungsplan Mintraching Nord-Ost +++Baumschutzverordnung +++ Bekanntgaben (Kurt-Kittel-Brücke) +++
Die Tagesordnung für die Sitzung des Gemeinderats vom 25. April umfasste nur wenige Punkte, zu denen es kaum Diskussionsbedarf gab.
Bebauungsplan Nr. 133 „Nord-West II, Wohngebiet sowie Fläche für den Gemeindebedarf zwischen Weiden- und Ligusterweg“
In der Sitzung vom 22.02.2022 beschloss der Gemeinderat die Erstellung eines Bebauungsplans (Nr. 133) sowie die Änderung des Flächennutzungsplans „Nord-West II, Wohngebiet sowie Fläche für den Gemeinbedarf zwischen Weiden- und Ligusterweg“. Ziel der Planung ist die Bereitstellung einer Bedarfsfläche für einen integrativen Kindergarten im nördlichen Planbereich, in den als Integratives Zentrum auch eine heilpädagogische Kindergartengruppe sowie eine Frühförderstelle integriert werden sollen. Eine Kinderkrippe soll ebenfalls dort noch entstehen.
Weiteres Planungsziel ist die Bereitstellung von Flächen für dringend benötigten Wohnraum in der Gemeinde. In der Zwischenzeit wurde je ein Vorentwurf für die Bauleitplanungen erarbeitet, die in der Sitzung vorgestellt wurden.
Der Entwurf des Bebauungsplans sieht Baukörper zwischen zwei und vier Geschossen vor, dadurch wird eine Mischung verschiedener Wohnformen (Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser, Doppelhäuser, Einfamilienhäuser) ermöglicht.
Durch die Vorgabe von Baulinien wird die geplante Erschließungsstraße an der Westseite des Plangebiets definiert und gefasst. Diese Erschließungsachse endet an einem kleinen Platz, der als Aufenthalts- und Begegnungszone den Mittelpunkt der Bebauung mit den angelagerten sozialen Einrichtungen bildet. Aufgrund der vorgesehenen Wohnnutzung ist eine Verbindung mit dem bestehenden Wohnviertel vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag ohne Gegenstimme zu.
Bebauungsplan Nr. 134 Mintraching Nord-Ost
Bereits am 17.05.2021 beschloss der Gemeinderat die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet Mintraching Nord-Ost, Ortsabrundung östlich der Münchner Straße“. Das Gebiet der Bauleitplanungen hat eine Fläche von ca. 1,3 Hektar. Die im Geltungsbereich befindlichen isolierten nördlichen Gewerbeflächen sollen in die Abrundung einbezogen werden. Am Ortsrand in Richtung Isarauen soll eine entsprechende Ortsrandbegrünung geschaffen werden. Für den überwiegenden Anteil der Flächen interessiert sich bereits konkret ein alteingesessenes Neufahrner Unternehmen mit der Absicht einer Betriebsverlegung an diesen Standort. Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan entwickelt werden und die Bezeichnung Nr.134 „Gewerbegebiet Mintraching Nord-Ost, Ortsabrundung östlich der Münchner Straße“ tragen.
Nach der einstimmigen Würdigung aller eingegangenen Stellungnahmen wurde der Beschluss zur Freigabe des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans ohne Gegenstimme gefasst.
Baumschutzverordnung
Nach der erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung und unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Würdigungen bzw. Änderungsbeschlüsse wurde die neue Baumschutzverordnung einstimmig beschlossen.
Bekanntgaben
Michael Schöfer (Bauamt) informierte zur Verschiebung des Neubaus der Kurt-Kittel-Brücke. 2020 hatte die Brücke zwar Note 4 erhalten, nähere Untersuchungen ergaben jedoch keine kurzfristige Gefahr. Aufgrund des anhaltenden Sanierungsbedarfs wurde 2021 der Neubau beschlossen. Der Gesamtzeitraum für den Neubau muss mit der Bahn abgestimmt werden, üblicher Zeitraum für die Bahn ist dabei 3 Jahre, Erneuerungsmaßnahmen 2 – 3 Jahre.
Auf verschiedene Nachfragen von Norbert Manhart (FW) antwortete Michael Schöfer u.a., dass der Förderantrag bereits gestellt, jedoch noch nicht bewilligt wurde, dazu fehlt noch ein Kreuzungsantrag der Bahn. Die Laufzeit der Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Förderung. Die Frage nach dem Zeitpunkt für das nächste Gutachten beantwortete Michael Schöfer mit der Auskunft, dass jährlich eine Prüfung stattfindet.
Für Sie berichtete Maria Schultz.
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