Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26.09.2021

Am Sonntag, 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Wie in den Jahren zuvor können sich die Wähler*Innen entscheiden, ob sie direkt im Wahllokal des jeweiligen Stimmbezirks vor Ort abstimmen oder an der Briefwahl teilnehmen möchten.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Alle wahlberechtigten Bürger*Innen erhalten bis spätestens 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist dies ein Brief anstatt einer Wahlbenachrichtigungskarte. Wer innerhalb dieser Frist keine Benachrichtigung erhält, wendet sich bitte an die Gemeinde Neufahrn unter wahlen@neufahrn.de oder telefonisch unter 08165/9751-152.

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Sobald man die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, können Briefwahlunterlagen angefordert werden, entweder schriftlich, persönlich oder – besonders einfach und zeitsparend – über ein Smartphone mit Hilfe des aufgedruckten QR-Codes. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch online über das Bürgerservice-Portal der Gemeinde Neufahrn, www.buergerserviceportal.de/bayern/neufahrn beantragt werden. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich und kann daher nicht elektronisch erfolgen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.

Sobald die Stimmzettel bei der Gemeinde eingetroffen sind, erfolgt der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen bzw. können diese abgeholt werden. Briefwahlunterlagen für Dritte können nur mit deren Vollmacht und für insgesamt maximal vier Personen abgeholt werden. Für die Beantragung oder Abholung von Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten des Rathauses benötigt man keinen Termin.

Schon jetzt bedankt sich die Gemeinde Neufahrn sehr herzlich bei allen Freiwilligen, die sich als Wahlhelfer*Innen zur Verfügung gestellt haben. Ohne deren Einsatz und Fachkenntnisse wäre eine Wahl nicht durchführbar.

Pressemitteilung der Gemeinde Neufahrn (Text).

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