Gemeinderatssitzung vom 31.08.26.

Kategorie: Gemeinderat

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Gemeinderat Neufahrn 31.08.2026 bei der Sitzung im Rathaus

+++ Lärmschutzbereich +++ Gemeindehaushalt +++ Umgestaltung Bahnhofsumfeld +++ Hitzeschutzkonzept +++ Bekanntgaben +++

Lärmschutzbereich für den Flughafen
TOP 1 der Sitzung befasste sich mit der Festsetzung des Lärmschutzbereichs, die am 01.01.2027 in Kraft treten soll. Dieses Thema beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger in Neufahrn und den Ortsteilen, dementsprechend groß war dann auch die Publikumsbeteiligung bei der Sitzung. Frank Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erläuterte in der Sitzung die Ausgangslage und das derzeit geltende Recht sowie Details der Planung. Es wird unterschieden in Tagschutzzone 1 und 2 sowie Nachtschutzzone. Betroffen von der Festsetzung sind Neufahrn insbesondere am nördlichen Ortsrand, Teile von Mintraching sowie Massenhausen, Giggenhausen, Fürholzen und Hetzenhausen. In der Tagschutzzone 1 und in der Nachtschutzzone dürfen grundsätzlich keine Wohnungen mehr errichtet werden, die Gemeinde kann keine Baugebiete mehr ausweisen, der Bau von Kindergärten und Schulen ist dort nicht mehr erlaubt. In einem Statement ging Bürgermeister Iyibas auf die aktuelle Situation ein. Lärmschutz ist notwendig, aber es ist klar, dass die geplante Verordnung erhebliche Auswirkungen auf Neufahrn haben wird. Sein Fazit: Lärmschutz ja – aber mit Augenmaß und mit vernünftigen Übergangsregelungen! Die Verwaltung schlägt deshalb eine Stellungnahme vor, die u.a. folgende Punkte beinhalten soll: „… Vor dem Inkrafttreten der neuen Beschränkungen sollte jedoch geprüft werden, ob den betroffenen Kommunen ein Entwicklungszeitraum von beispielsweise drei bis fünf Jahren eingeräumt werden kann. Soweit hierfür bundesrechtliche Änderungen oder Klarstellungen erforderlich sind, bitten wir den Freistaat Bayern, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Lösung einzusetzen.

1. Nicht allein der formale Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens sollte darüber entscheiden, ob eine seit Jahren vorbereitete Entwicklung noch möglich ist. Insbesondere laufende Bauleitplanverfahren, beschlossene oder fortzuschreibende Flächennutzungsplanungen sowie kommunale Rahmen- und Entwicklungskonzepte sollten in eine Übergangsregelung einbezogen werden.

2. Den Kommunen müssen Gestaltungsspielräume für ihre bestehenden Ortsteile erhalten bleiben. Gerade dort, wo Ortsteile vollständig oder weitgehend innerhalb der zukünftigen Schutzzonen liegen, muss eine angemessene Eigenentwicklung weiterhin möglich bleiben. Hierbei geht es der Gemeinde Neufahrn nicht darum, neue Siedlungen in besonders belasteten Bereichen zu erzwingen. Es geht vielmehr darum, gewachsene Orte auch künftig behutsam weiterentwickeln zu können.

3. Bürgerinnen und Bürger, die über Jahre auf bestehende planerische Entwicklungsperspektiven vertrauen konnten, dürfen nicht von heute auf morgen vor einer grundlegend veränderten Situation stehen. Auch hier sollten Übergangs- und Härtefallregelungen geprüft und vorhandene gesetzliche Spielräume möglichst weitgehend genutzt werden.

4. Wir schlagen vor, gemeinsam mit den betroffenen Kommunen nach Lösungen zu suchen. Wir regen hierzu kurzfristig einen Runden Tisch mit der Bayerischen Staatsregierung, dem zuständigen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie den besonders betroffenen Kommunen des Flughafenumlands an. Ziel sollte sein, vor dem Inkrafttreten der Verordnung auszuloten, welche rechtlichen und planerischen Möglichkeiten bestehen und wo gegebenenfalls Änderungen auf Landes- oder Bundesebene notwendig sind.

Der Gemeinde Neufahrn geht es ausdrücklich nicht darum, notwendigen Lärmschutz zu verhindern oder auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Wir wollen vielmehr erreichen, dass der Übergang so gestaltet wird, dass Schutzinteressen, kommunale Planungshoheit, Wohnraumbedarf und berechtigtes Vertrauen der Bevölkerung angemessen miteinander in Einklang gebracht werden.“ Dem Beschlussvorschlag, diese Stellungnahme abzugeben, stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu. Auf Fragen aus dem Publikum stellte Bürgermeister Iyibas jedoch klar, dass die Gemeinde nur als Kommune, nicht aber im Namen einzelner Bürgerinnen und Bürger, agieren kann.

Gemeindehaushalt
In dieser Sitzung gingen Frau Liebig und Herr Nießl von der Kämmerei detailliert auf die derzeitige Haushalts-Situation der Gemeinde ein. Bürgermeister Iyibas konnte die Anwesenden zwar beruhigen, „Neufahrn steht nicht am Abgrund“, schränkte jedoch ein: „Unsere finanziellen Spielräume sind deutlich enger geworden.“ Für ihn bedeutet das, zu überlegen was ist derzeit besonders wichtig, was kann zeitlich gestreckt werden, wo muss man auch mal den Mut haben, „Nein“ zu sagen. Diese Haushaltsbetrachtung soll keine pauschale Sparrunde und keine Schwarzmalerei sein, sondern der Startpunkt für einen gemeinsamen Prozess, ehrlich hinzuschauen, Prioritäten zu setzen, Einnahmen zu stärken und verantwortlich mit dem Geld der Gemeinde umzugehen.

Die Zahlen zeigen deutlich, dass sich die Einnahmen verringert, die Ausgaben jedoch erhöht haben. So war in den Jahren 2021 bis 2024 die Gewerbesteuer jeweils deutlich höher als geplant, 2025 ging sie bereits zurück. Für 2026 sind als Gewerbesteuer- Einnahmen rund 10 Mio. Euro im Haushalt eingeplant, dieser Betrag dürfte wahrscheinlich erreicht werden. Dem Rückgang bei Gewerbe- und Einkommensteuer stehen höhere Ausgaben gegenüber, insbesondere die Kreisumlage mit 17 Mio. Euro für 2026. In seinem Fazit stellt Bürgermeister Iyibas klar, dass Neufahrn rechtzeitig gegensteuern, sich Sparziele setzen und diese konsequent verfolgen muss, vor allem durch Priorisierung, Anpassung der finanziellen Möglichkeiten und zu bedenken, wo sich Folgekosten ergeben könnten. Zur Verbesserung der Einnahmensituation gehört für ihn neben einer durchdachten Strategie zur Vermarktung von Gewerbeflächen auch die Wohnraumpolitik für Familien, um zusätzliche Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen und Einkommensteuerbeteiligung zu generieren.

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Umgestaltung des Bahnhofsumfelds
Eines der Ziele, die im Rahmen der Städtebauförderung angestrebt werden, ist die Aufwertung des Bahnhofsumfelds. In Abstimmung mit ISEK stellte die Sanierungsberaterin Astrid Weisel Möglichkeiten vor und empfahl die Durchführung eines Planungswettbewerbs, dessen Ziel es wäre, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und einen attraktiven öffentlichen Raum zu gestalten, wo die verschiedenen Verkehrsarten sinnvoll miteinander zu verknüpft, Barrierefreiheit und Maßnahmen zur Klimaanpassung berücksichtigt sowie die Bahnhofstraße gestalterisch aufgewertet werden. Gemeinderat Wolfram Braun (FW) stellte den Antrag, in Anbetracht der vorhergehenden Darstellung der Haushaltssituation den vorgeschlagenen Beschluss bis nach der Klausursitzung zu vertagen. Dieser Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit angenommen.

Hitzeschutzkonzept und Hitzeaktionsplan (Antrag SPD-Fraktion)
Mit Schreiben vom 01. Juli 2026 beantragte die SPD-Fraktion, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Hitzeschutzkonzepts zu beauftragen und Fördermöglichkeiten für dessen schrittweise Umsetzung zu prüfen. Energie- und Umweltreferent Frank Bandle (Grüne) unterstützte diesen Antrag. Er sieht dies als Baustein für eine weitere kommunale Klimaanpassung. Als mögliche Sofortmaßnahmen regte er an, z.B. den Einsatz sog. Nebelduschen zu prüfen, ebenso, ob die während der Pandemie angeschafften Luftreiniger technisch als Ventilatoren eingesetzt werden können. Finanzielle Belastungen entstehen durch den diesen Beschluss keine, da weitere Maßnahmen gesondert beschlossen werden sollen. Der Antrag fand allgemeine Zustimmung. Zwei Gegenstimmen erfolgten aus der AfD-Fraktion.

BEKANNTGABEN

Zebrastreifen Galgenbachweg
Alle erforderlichen Baumaßnahmen wurden inzwischen abgeklärt. Mit der Fertigstellung des Zebrastreifens wird in den Herbstferien gerechnet.

Beschilderung Keltenweg – OMG
Ein Zusatzschild erlaubt in Zukunft Lehrkräften, Hausmeistern und Lieferverkehr die Durchfahrt. Außerdem ist ab jetzt das Befahren bei Veranstaltungen am Wochenende erlaubt.

Straßenschilder
Eine Zusatztafel am Straßenschild wird bei Straßen, die nach verdienten Persönlichkeiten benannt sind, demnächst über die jeweilige Person informieren.

Nächste Gemeinderatssitzung:
Mo., 28.09.2026, 19 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal

Für Sie berichtete Maria Schultz.

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