Mehr Tempo 30 in Neufahrn

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Ein paar mehr Tempo 30-Schilder gibt es seit Ende April in der Gemeinde Neufahrn. (Foto © Gemeinde Neufahrn)

Mehr Tempo 30 in Neufahrn: Gemeinde stärkt Verkehrssicherheit

Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur gezielten Verkehrsberuhigung wird in mehreren Straßenabschnitten im Gemeindegebiet Neufahrn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Von dieser Maßnahme profitieren alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie Schulkinder.

 

Kurt-Kittel-Ring: Mehr Sicherheit an zentraler Schulwegquerung

Im Bereich des Kurt-Kittel-Rings wird die Höchstgeschwindigkeit künftig von der Kreuzung Galgenbachweg bis hinter die Querungshilfe zu den Schulen und Freizeiteinrichtungen auf 30 km/h begrenzt. Für die Umsetzung war auch eine Anpassung der Ortseingangsbeschilderung erforderlich.

Die Maßnahme erhöht die Sicherheit in einem besonders sensiblen Bereich, der täglich von zahlreichen Schülerinnen und Schülern sowie Bürgerinnen und Bürgern frequentiert wird.

 

Tempo 30 in Massenhausen: Entlastung für enge Straßenräume

Auch in der Oberen und Unteren Hauptstraße im Ortsteil Massenhausen wird künftig Tempo 30 gelten. Aufgrund fehlender Gehwege und teils sehr schmaler Fahrbahnen leistet die Geschwindigkeitsreduzierung hier einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende.

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Fürholzen: Lecherbergstraße wird Tempo-30-Zone

In der Lecherbergstraße im Ortsteil Fürholzen wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Damit gilt künftig die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Auch diese Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Wohnumfeld.

Die Gemeinde Neufahrn setzt mit den neuen Regelungen ein klares Zeichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Gleichzeitig appelliert sie an alle Verkehrsteilnehmenden, durch Rücksichtnahme und umsichtiges Verhalten zu einem sicheren und respektvollen Miteinander beizutragen.

 

Hintergrund

Im Juni 2025 beschloss der Gemeinderat auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig, die erweiterten kommunalen Handlungsspielräume bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere im Hinblick auf Tempo-30-Abschnitte, zu prüfen. Auf Grundlage dieser Prüfung sowie der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen wurden die nun umgesetzten Maßnahmen im November 2025 durch den Ausschuss für Bau, Umwelt und Mobilität beschlossen.

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Pressemitteilung der Gemeinde Neufahrn.

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