Aktuelle Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Neufahrn

Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben – Vorab Terminvereinbarung weiterhin notwendig
Bürgerservicebereiche zusätzlich ohne Terminvereinbarung, Mo., Mi. und Fr. von 8 bis 11 Uhr

Im Zuge der Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen ist das Rathaus der Gemeinde Neufahrn ab sofort wieder uneingeschränkt geöffnet. Die Anliegen der Bürger:innen werden weiterhin primär nach vorheriger Terminvereinbarung behandelt.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass eine Terminvereinbarung vorab sowohl für die Bürgerschaft wie auch für die effiziente Abwicklung von Anliegen im Rathaus von Vorteil ist. Zum einen wird dadurch die Planbarkeit eines Termins erhöht und Wartezeiten werden verringert. Zum anderen erfährt man schon bei der Terminvereinbarung welche Unterlagen unter Umständen mitgebracht werden müssen, um ein Anliegen zu bearbeiten. Insbesondere im Einwohnermeldeamt hat sich dadurch die Notwendigkeit von Folgeterminen für das Nachbringen von Unterlagen deutlich reduziert.

Es gelten folgende Service- und Erreichbarkeitszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, dazu zusätzlich Dienstag nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 15:00 bis 18:00 Uhr. Darüber hinaus bleibt es beim Serviceversprechen, dass Termine auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten angeboten werden, sofern die oder der zuständige Sachbearbeiter:in ein freies Zeitfenster hat.

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Bei den sogenannten Bürgerdiensten, das heißt im Detail beim Pass- und Einwohnermeldeamt, dem Standesamt, der Friedhofsverwaltung sowie im Bereich Rente/Soziales, Gewerbe und Straßenverkehr wurden zusätzlich Servicezeiten ohne vorherige Terminvereinbarung geschaffen: Montag, Mittwoch, und Freitag von 8:00 bis 11:00 Uhr stehen die Mitarbeiter*innen für Anliegen auch ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Wer ohne Termin ins Rathaus kommt, muss jedoch im Einzelfall mit Wartezeiten rechnen. Deshalb empfiehlt die Gemeinde Neufahrn, vor einem Besuch im Rathaus wann immer möglich die Option zur Terminvereinbarung zu nützen.

Am einfachsten geht die Terminvereinbarung über die Online-Terminvereinbarungsplattform auf der Startseite der Gemeinde-Homepage www.neufahrn.de. Dort wird man Schritt für Schritt durch das Menü geführt. Nach erfolgreicher Terminvereinbarung erhält man eine E-Mail mit allen Informationen zum Termin, sowie einem QR-Code. Mittels dieses QR-Codes oder mit Geburtsdatum meldet man sich dann beim Termin am Service-Terminal im Eingangsbereich des Rathauses an.

Die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung wird seit September 2021 angeboten. Inzwischen wird die überwiegende Anzahl aller Termine bei der Gemeindeverwaltung über die Online-Plattform gebucht. Selbstverständlich können Termine im Bedarfsfall auch weiterhin telefonisch gebucht werden.

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Darüber hinaus gibt es für eine Reihe von Sachverhalten zudem die Möglichkeit, das Anliegen komplett digital über das Bürgerservice-Portal des Freistaat Bayerns abzuwickeln. Was genau über das Portal erledigt werden kann, erfährt man über das auf der Startseite der Gemeindehomepage abrufbare Bürgerservice-Portal.

Weiterhin wird beim Besuch des Neufahrner Rathauses darum gebeten, wenn immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr, es wird jedoch das Tragen einer Maske empfohlen.

Pressemitteilung Gemeinde Neufahrn, 31.05.2022

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