Hasenpest in Neufahrn nachgewiesen: Hinweise des Veterinäramts

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Vorsicht beim Umgang mit Wildtieren

In der Gemeinde Neufahrn wurde bei einem in der vergangenen Woche in Bereich der Mühlseen tot aufgefundenen Feldhasen die sogenannte Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Die Erkrankung wird durch das Bakterium Francisella tularensis verursacht und kann in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden. Wie das Landratsamt Freising informiert, erfolgt eine Übertragung auf den Menschen in der Regel durch direkten Kontakt mit infizierten Feldhasen oder durch den Kontakt mit verunreinigtem Material, beispielsweise Blut oder Körperflüssigkeiten der Tiere. Auch das Berühren verendeter Tiere kann ein Infektionsrisiko darstellen. Eine Ansteckung durch den Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch ist ebenfalls möglich, kommt jedoch sehr selten vor. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.

Verhaltensempfehlungen des Veterinäramtes
Um das Infektionsrisiko zu minimieren, empfiehlt das Veterinäramt Freising, den Kontakt mit Wildtieren grundsätzlich zu vermeiden und ausreichend Abstand zu Feldhasen und anderen Wildtieren zu halten. Auch Haustiere sollten keinen Kontakt zu Wildtieren oder deren Kadavern haben, da sie sich ebenfalls infizieren können. Wer ein totes Tier findet, sollte dieses keinesfalls berühren oder selbst entfernen, sondern den zuständigen Jagdpächter informieren. Dieser kann das Tier im Rahmen des Feldhasen-Monitorings des Bayerischen Jagdverbands e. V. (BJV) für weitere Untersuchungen an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermitteln.

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Mögliche Symptome beim Menschen
Eine Tularämie kann sich beim Menschen zunächst durch grippeähnliche Beschwerden bemerkbar machen. Dazu zählen unter anderem hohes Fieber, Schüttelfrost, Müdigkeit sowie Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen. Auch geschwollene Lymphknoten können auftreten. Sehr selten kann es zu schweren septischen Krankheitsverläufen und Todesfällen kommen. Besonders gefährdet sind immungeschwächte Personen. Wer nach einem möglichen Kontakt mit einem infizierten Tier entsprechende Symptome entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen und dabei auf den möglichen Kontakt hinweisen. Eine beim Menschen nachgewiesene Tularämie ist meldepflichtig und muss dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gemeinde bittet darum, die Hinweise zu beachten und insbesondere beim Auffinden verendeter Wildtiere vorsichtig zu sein.

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Für Sie berichtete das Neufahrner Echo.

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