Führerschein: Information zum Pflichtumtausch

Kategorie: Aktuelles

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Grundsätzliches & Information:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden müssen. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Einen Antrag können Sie beim Landratsamt Freising postalisch, elektronisch per Onlineantrag (hierfür ist eine BayernID oder ein Nutzerkonto Bund notwendig) oder persönlich stellen. Für die persönliche Antragstellung können Sie einen Termin vereinbaren. Dann wird ihr Antrag sofort am Schalter bearbeitet. Ohne Termin kann der Antrag aus organisatorischen Gründen lediglich entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft werden. Informieren Sie sich hierzu auf der Homepage der Führerscheinstelle.

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Umtausch des Papierführerscheins

Bei den alten Papierführerscheinen kommt es auf Ihr Geburtsjahr an.

IHR GEBURTSJAHR UMTAUSCH BIS AKTION
vor 1953 19. Januar 2033 Bitte warten
1953 bis 1958 19. Januar 2022 Bitte umtauschen
1959 bis 1964 19. Januar 2023 Bitte umtauschen
1965 bis 1970 19. Januar 2024 Bitte umtauschen
ab 1971 19. Januar 2025 Bitte umtauschen

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz
  • Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • Unterschrift auf dem Kontrollblatt zur Erstellung Ihres Kartenführerscheins (Seite 4 des Antrags)
  • Beidseitige Kopie Ihres Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
  • Beidseitige Kopie Ihres Führerscheins
  • Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde (falls Ihr Führerschein nicht in Freising ausgestellt wurde)

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Umtausch des unbefristeten Kartenführerscheins

Bei den unbefristeten Kartenführerscheinen kommt es auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins an. Das finden Sie vorne auf Ihrem Führerschein unter dem Punkt 4a.

Tipp: Ob Ihr Kartenführerschein befristet ist oder nicht erkennen Sie daran, ob unter dem Punkt 4b ein Datum eingetragen ist. Steht dort nur ein Strich, handelt es sich um einen unbefristeten Kartenführerschein, der getauscht werden muss. Befindet sich ein Datum an diesem Punkt, müssen Sie den Führerschein erst zu diesem Datum wieder erneuern.

Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um die Antragsstellung und rechnen Sie zu den Fristterminen mit erhöhten Bearbeitungszeiten.

AUSSTELLUNGS JAHR
(Feld 4a auf dem Führerschein)
UMTAUSCH BIS AKTION
1999 bis 2001 19. Januar 2026 Bitte umtauschen
2002 bis 2004 19. Januar 2027 Bitte warten
2005 bis 2007 19. Januar 2028 Bitte warten
2008 19. Januar 2029 Bitte warten
2009 19. Januar 2030 Bitte warten
2010 19. Januar 2031 Bitte warten
2011 19. Januar 2032 Bitte warten
2012 bis 18.01.2013 19. Januar 2033 Bitte warten

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz
  • Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • Unterschrift auf dem Kontrollblatt zur Erstellung Ihres Kartenführerscheins (Seite 4 des Antrags)
  • Beidseitige Kopie Ihres Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
  • Beidseitige Kopie Ihres Führerscheins

Erhalt des Führerscheins

Wenn Sie den Antrag postalisch oder elektronisch per Onlineantrag gestellt haben, erhalten Sie nach der Bearbeitung Bescheid, ab welchem Datum Sie Ihren Führerschein zu den Öffnungszeiten abholen können. Sie können dann frühzeitig einen Termin über die Homepage der Führerscheinstelle zur Abholung vereinbaren, um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

Folgende Unterlagen werden zur Abholung in der Gemeinde benötigt:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Bisheriger Führerschein im Original
  • Vollmacht (falls der Führerschein von einer anderen Person abgeholt wird)
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Pressemitteilung der Gemeinde Neufahrn.

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