Gemeinderatssitzung vom 23.03.26

Kategorie: Gemeinderat

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Verbesserung der Verkehrssicherheit im Keltenweg
Die Freien Wähler stellten den Antrag für einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Keltenweg, und zwar sollen damit die rechtlichen und verkehrsrechtlichen Möglichkeiten zur Beschränkung der Zufahrt im Keltenweg während der Schulzeiten geprüft und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des dortigen Verkehrs erarbeitet werden. Vorgeschlagen werden z.B. zeitlich begrenzte Zufahrtsbeschränkungen, versenkbare Poller, digitale Zufahrtskontrollen usw. Auch die voraussichtlichen Kosten und Fördermöglichkeiten sollten aufgezeigt werden.

Einstimmig wurde beschlossen, die Gemeindeverwaltung mit der Prüfung der vorgeschlagenen Möglichkeiten zu beauftragen.

Bürgerhaushalt
2021 wurde beschlossen, dass nach fünf Jahren, also 2026, über die Weiterführung bzw. Ausgestaltung des Bürgerhaushalts entschieden werden soll. Die Fraktionen haben ihre Stellungnahmen dazu abgegeben und fraktionsübergreifend war man sich einig, dass der Bürgerhaushalt ein Instrument der Bürgerbeteiligung ist. Die Verwaltung hatte einen Vorschlag vorgelegt, der von den einzelnen Fraktionen kommentiert wurde bzw. zu dem Änderungsvorschläge abgegeben wurden.
Die Verwaltung schlägt u.a. vor, von den verschiedenen Phasen und festen Zeiträumen zur Beteiligung Abstand zu nehmen. Stattdessen können Bürgerinnen und Bürger jederzeit über eine Unterseite der offiziellen Gemeindewebsite ein Kontaktformular mit ihrer Idee übermitteln. Alternativ kann der Vorschlag auch per E-Mail an buergerhaushalt@neufahrn.de oder per Vordruck eingereicht werden, um auch die Möglichkeit der analogen Beteiligung in Papierform anzubieten.
Die kostenpflichtigen Werbemaßnahmen für den Bürgerhaushalt, wie zum Beispiel Flyer oder Plakate, werden eingestellt; die Werbung erfolgt über den Internetauftritt der Gemeinde, Social Media und mündlich. (Bürgerversammlungen u.a.)

Eingehende Vorschläge werden zunächst auf formelle Richtigkeit (Wohnsitz der Person im Gemeindegebiet, maximale Kostenobergrenze von 25.000 € pro Vorschlag, freiwillige Aufgabe der Gemeinde, investive Maßnahme, …) vorgeprüft und dann an die zuständige Fachabteilung übermittelt, wo sie hinsichtlich der Umsetzbarkeit geprüft werden.
Bei zulässigen und theoretisch umsetzbaren Vorschlägen entscheidet die Fachabteilung, ob sie die Idee für das kommende Haushaltsjahr auf der projektspezifischen, sachbezogenen Haushaltsstelle einplant oder dem Gemeinderat vorlegt. Der Bürger/die Bürgerin wird in diesem Fall entsprechend informiert, ebenfalls bei nicht umsetzbaren Vorschlägen.
Alle theoretisch umsetzbaren Vorschläge werden auf der Internetseite veröffentlicht und in einer zentralen Liste gesammelt. Diese Liste erhält der Gemeinderat und hat somit die Möglichkeit, im Rahmen der Haushaltsvorberatungen zu priorisieren.
Der Gemeinderat entscheidet abschließend im Zuge der Haushaltsberatungen und -planungen über die Umsetzung oder Ablehnung der Vorschläge. Das Budget soll sich im Rahmen von ca. 50.000 € pro Jahr bewegen, somit kann das genaue Budget jedes Jahr individuell an die Vorschläge angepasst werden und es besteht eine gewisse Flexibilität.

Die Umsetzung der Ideen erfolgt nach Vorliegen eines rechtskräftigen Haushalts und ist abhängig davon, ob der Vorschlag für den Haushalt des kommenden Jahres oder erst des übernächsten Haushaltsjahres eingeplant werden kann. Vorschläge, die von der Verwaltung bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres geprüft wurden, könnten im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.
Die Vorteile der geänderten Regelung wären, dass der aktuelle Status der Bürgervorschläge auf der entsprechenden Website öffentlich einsehbar ist. Außerdem können durch die „Verschlankung“ des Bürgerhaushalts neben mindestens 10.000 € pro Kalenderjahr an Lizenz- und Werbekosten auch erheblicher Verwaltungs- und Personalaufwand eingespart werden. Zudem können Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Ideen und Vorschläge einbringen.

Mit 16:14 Stimmen entschied das Gremium, dass der Bürgerhaushalt wie von der Verwaltung vorgeschlagen umgesetzt wird. In einem zweiten Beschluss wurde festgelegt, dass die vorgeschlagene Umsetzung keiner Frist unterliegt.

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Bekanntmachung aus dem Bereich Mobilität
Der Mobilitätsbeauftragte Simon Weichwald informierte über den derzeitigen Stand des regionalen Bikesharing Systems MyRadl, das im Mai 2026 starten wird. Neben Neufahrn beteiligen sich weitere 36 Kommunen, darunter auch die Landeshauptstadt. Insgesamt werden in der Region rund 7.000 Leihräder zur Verfügung stehen. Ab 2027 kommen weitere Kommunen dazu. Ein Förderantrag wurde gemeinsam mit den Kommunen der NordAllianz gestellt, das Projekt wird mit 75 % gefördert. Für die weiteren Begleitmaßnahmen besteht ebenfalls die Möglichkeit der Förderung.

Im Gemeindegebiet Neufahrn werden 7 Stationen errichtet. Vorgesehen sind insgesamt 30 Pedelecs sowie ab 2027 fünf klassische Fahrräder.
Auf dem Geh- und Radweg zwischen Mintraching und Hallbergmoos soll eine intelligent-gesteuerte und solarbetriebene Beleuchtung zum Einsatz kommen, analog der Beleuchtung zw. Neufahrn und Massenhausen.
Derzeit existieren unterschiedliche Wegweisersysteme. Diese sollen jedoch neu strukturiert werden, Grundlage dafür bildet ein einheitliches Konzept für den Freizeit- und Alltagsradverkehr. Die bestehende Beschilderung wird aktuell in ein stimmiges, durchgängiges Gesamtsystem überführt und an den aktuellen Standard angepasst werden.
Anhand einer sog. „Piktogrammkette“ kann in der Bahnhofstraße der Radverkehr im Mischverkehr sichtbarer gemacht werden. Dabei werden weiße Fahrradsymbole mit Richtungspfeilen in regelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn markiert. Es handelt sich nicht um eine bauliche Radverkehrsanlage, sondern um eine grafische Kennzeichnung, die dort eingesetzt wird, wo aufgrund der Straßenbreite keine regelkonforme Radinfrastruktur realisierbar ist, eine Verbesserung der Verkehrssicherheit jedoch erforderlich ist. Die Markierungen erhöhen die Sichtbarkeit des Radverkehrs, sensibilisieren den Kfz-Verkehr und verdeutlichen, dass die Fahrbahn ein vorgesehener Verkehrsraum für Radfahrende ist. Gleichzeitig wird der unerlaubten Nutzung des Gehwegs und möglichen Konflikten mit Fußgängern entgegengewirkt.
Radinfrastruktur Gewerbegebiet Neufahrn – Eching: Die Detail- und Ausführungsplanungen für die Bereiche Ludwig-Erhard- / Dieselstraße sowie Lilienthal- / Freisinger Straße befinden sich derzeit in Bearbeitung.

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Für Sie berichtete Maria Schultz.

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