Gemeinderatssitzung vom 23.02.2026

Kategorie: Gemeinderat

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++ Neugestaltung der Netzwerkinfrastruktur ++ Datenschutzbeauftragter ++

Die letzte Sitzung vor der Wahl am 8. März war relativ kurz, da der Tagesordnungspunkt „Entscheidung über die Weiterführung des Bürgerhaushalts“ gestrichen und auf die nächste Sitzung des Gemeinderats vertagt wurde.

 

Neugestaltung der Netzwerkinfrastruktur

Auch wenn in den vergangenen Jahren immer wieder Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der Netzwerkinfrastruktur der Gemeindeverwaltung vorgenommen wurden, besteht trotzdem immer wieder die Gefahr von Ausfällen oder Sicherheitslücken. Es ist daher erforderlich, die bestehende Netzwerkinfrastruktur zu erneuern, um einen stabilen, sicheren und zukunftsfähigen Betrieb für die nächsten Jahre zu sichern.

Umgesetzt werden soll das Ganze eventuell durch ein externes Unternehmen im Rahmen einer Ausschreibung, die u.a. Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Technische Qualität und Zukunftsfähigkeit sowie ein Sicherheitskonzept und Ausfallsicherheit zum Inhalt hat.

Die Kosten betragen voraussichtlich 500.000 Euro und sind im Haushalt bereits vorgesehen. Nach Klärung einiger Rückfragen beschloss das Gremium einstimmig die Umsetzung des Projektes Neugestaltung der Netzwerkinfrastruktur und stimmte der Durchführung der Ausschreibung zu.

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Datenschutzbeauftragter

Es besteht eine Zweckvereinbarung mehrerer Gemeinden, dass der Landkreis einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellt. Diese Stelle ist allerdings seit mehreren Jahren unbesetzt. Da jedoch gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen im Bereich Datenschutz erweitert und komplexer wurden, erscheint eine zentrale Bearbeitung nicht mehr sinnvoll.

Diese Zweckvereinbarung läuft noch bis zum 31.12.2027, für die geplante vorzeitige Kündigung zum 30.06.2026 ist jedoch eine Kündigungsvereinbarung erforderlich. Diese wurde von den zuständigen Bürgermeistern beschlossen und vom Gemeinderat in der Sitzung am 24. Februar ohne Gegenstimme verabschiedet.

Für eine externe Datenschutzbeauftragung liegt bereits ein Angebot der Firma actago GmbH vor. Einige der Gemeinden werden ebenfalls diese Firma beauftragen, so dass ein günstiger Vertragspreis erreicht werden konnte. Nach der Vertragsauflösung wird die Zuständigkeit offiziell an die Firma actago GmbH übergehen, bis dahin wird sie der Gemeinde Neufahrn als Berater zur Verfügung stehen.

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Für Sie berichtete Maria Schultz.

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