- Änderung der Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Genehmigung Durchführungsvertrag „Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich der Neufahrner Kurve“
- 23. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan für das Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage
- Erschließungsbeitragssatzung – Erlass für sogenannte Altanlagen
- 1. Nachtragshaushalt 2020 – Anpassung des Stellenplans
- Neufahrner Ergebnisse beim Stadtradeln
- Mitbenutzung der OMG-Mensa durch die Mittelschüler
BESCHLÜSSE
Änderung der Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Am längsten wurde dabei über die Beibehaltung des Ferienausschusses diskutiert. Dieser wurde im Zuge der Corona-Krise in Neufahrn eingeführt, über eine Weiterführung hätte man in der konstituierenden Sitzung bereits entscheiden können, damals wurde dies aber vertagt. Die Form des Ferienausschusses ist nach der aktuellen Regel auf den Zeitraum eines Katastrophenfalls beschränkt, die Gemeindeordnung sieht die Möglichkeit einer generellen Einrichtung aber ausdrücklich vor. Hilfreich sei dieser bei dringlichen Entscheidungen, etwa in Bau- oder Personalangelegenheiten. Die Ferienzeit würde der Gemeinderat unabhängig von den tatsächlich stattfindenden Schulferien festsetzen, als zeitlicher Rahmen wären maximal sechs Wochen vorgesehen. Während dieser Phase wären weder der Gemeinderat noch die Ausschüsse zuständig, ausschließlich der Ferienausschuss hätte Beschlusskompetenz. Im Beschlussvorschlag wurden die letzten beiden Augustwochen und die erste Septemberwoche vorgeschlagen. Bürgermeister Franz Heilmeier befürwortete die Einführung, denn damit könnte man sich Komplikationen ersparen. Anders sah es Christian Nadler von der CSU: „Ich sehe keine Notwendigkeit, der Gemeinderat würde dadurch beschnitten.“ Man könnte ihn allenfalls bei der nächsten Pandemie wieder einführen. Eine große Chance zur Bündelung aller Aufgaben und vorteilhaft, dies sah Julia Mokry (Grüne) im Ferienausschuss. Beate Frommhold-Buhl (SPD) betonte, dass sie und ihre Parteikollegen dagegen seien: „Alle Gemeinderäte sind schließlich gewählt und sollten auch gemeinsam entscheiden.“ Nachdem sich auch Thomas Seidenberger (FW) gegen die Einführung eines Ferienausschusses aussprach, kam es zur Abstimmung. Mit 12:16 stimmte das Gremium dagegen. Die folgenden Anträge aus der Verwaltung wurden zur Formsache und jeweils mit einer Gegenstimme genehmigt. Dabei ging es hauptsächlich von Verschiebungen einiger Punkte wie Grundstücksangelegenheiten oder Fragen des Straßenverkehrsrechts in andere Ausschüsse als bisher. Außerdem wurde der Zuständigkeitsrahmen des Ausschusses für Bau, Umwelt und Mobilität bei Erwerb und Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Bauhofs von 15.000 auf 20.000 Euro erhöht.
Genehmigung Durchführungsvertrag „Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich der Neufahrner Kurve“
Bevor der Satzungsbeschluss zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst werden konnte, musste zuvor ein Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträge geschlossen werden. Vertragspartner ist die Firma OneSolar Energiepark Neufahrn GmbH & Co. KG. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses war es noch die Firma OneSolar International GmbH, mittlerweile wurde für die Neufahrner Anlage aber eine Betreibergesellschaft gegründet. Nachdem Bürgermeister Franz Heilmeier betonte, dass es sich dabei um einen wichtigen Beitrag in Sachen regenerativer Energie seitens der Gemeinde handle, kam es ohne Diskussion zu einem einstimmigen Votum.
23. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan für das Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage
Hierbei ging es um die Würdigung des Verfahrens sowie den Feststellungs- und Satzungsbeschlusses für die Freiflächenphotovoltaikanlage. Dabei wurden sämtliche Stellungnahmen wie etwa vom Vermessungsamt, der Feuerwehr Neufahrn oder dem Landratsamt jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen, eine Änderung der Bauleitplanung wurde nicht veranlasst. Auch der Feststellungsbeschluss sowie der Satzungsbeschluss wurden im Anschluss ohne Diskussion und einstimmig befürwortet.
Erschließungsbeitragssatzung – Erlass für sogenannte Altanlagen
Die Gemeinde Neufahrn erhebt für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen Beiträge nach seiner Erschließungsbeitragssatzung. Endgültig hergestellt und abrechenbar sind Straßen und Wege erst dann, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung mit allen Teileinrichtungen den Vorgaben der Satzung entsprechend ausgebaut sind. Am 1. April 2016 hatte der Bayerische Landtag allerdings das Kommunalabgabegesetz neu gefasst und dabei die Erhebung von Erschließungsanlagen in bestimmten Fällen zeitlich begrenzt. Für Altanlagen gilt seitdem eine Ausschlussfrist von 25 Jahren – sind seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße also mehr als 25 Jahre vergangen, kann die Kommune keine Erschließungsbeiträge mehr erheben. Diese Regelung wird ab dem 1. April 2021 wirksam. Bis dahin sind Anlieger für diese Altanlagen, welche noch nie abgerechnet wurden, wie bisher in vollem Umfang beitragspflichtig. Um Härtefälle abzumildern, können die Kommunen in ihrer Beitragssatzung festlegen, dass die bereits um den gemeindlichen Anteil von zehn Prozent gekürzten Erschließungsbeiträge bis zu einem Drittel erlassen werden können. Dies gilt für Fälle, in denen seit dem ersten Spatenstich mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. April 2012 bis 31. März 2021 entstanden sind oder noch entstehen. Liegt der Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. März 2021, so könnte die Gemeinde in der Satzung einen höheren Anteil festlegen oder den Beitrag sogar ganz erlassen. In der Sitzung meinte Franz Heilmeier zunächst: „Es wäre sehr zu begrüßen, wenn wir eine klare Linie setzen. Wir müssen auch frühere Vorhaben einbeziehen, es darf keine unterschiedliche Behandlung geben.“ Manuela Auinger (SPD) sprach sich gegen einen Erlass aus: „Auch für mich gilt die Gleichbehandlung und die Gemeinde wird jeden Euro brauchen.“ Ein bisschen Bauchscherzen dabei hatte Josef Eschlwech (FW), wenn auch für ihn das gleiche Grundprinzip für alle gelte. Man hätte über einen Bebauungsplan mit Bürgerbeteiligung etwa beim betroffenen Angermeierweg für mehr Frieden sorgen können. Manfred Holzer (FW) fügte an: „Die Kommunikation mit den Anwohnern hätte besser sein müssen.“ Es habe Gespräche und Angebote gegeben, meinte Heilmeier dazu. Christian Meidinger (Grüne) sah den Schwarzen Peter von der Staatsregierung auf die Kommunen abgeschoben: „Früher war alles klar geregelt und jetzt gibt es brave und böse Kommunen. Aber auch für mich gilt das Gleichheitsprinzip.“ Letztlich kam es zur Abstimmung und der Gemeinderat votierte einstimmig gegen einen möglichen Erlass.
1. Nachtragshaushalt 2020 – Anpassung des Stellenplans
Bürgermeister Franz Heilmeier betonte, dass es dabei nur um die Anpassung des Stellenplans ging: „Der gehört aber formal auch zu einem Nachtragshaushalt Wegen der Haushaltssperre wurde in Absprache mit den jeweiligen Abteilungsleitern eine spätere Besetzung, eine Verschiebung oder eine dauerhafte Nicht-Besetzung einzelner Stellen entschieden. Dadurch sei es möglich, die durch Aufstockungen und Höhergruppierungen entstehenden Mehrkosten zu kompensieren. Darüber gab es keine Diskussion und die Anpassung des Stellenplans wurde einstimmig beschlossen.
BEKANNTGABEN
Neufahrner Ergebnisse beim Stadtradeln
Bürgermeister Franz Heilmeier freut sich, dass die Neufahrner Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr beim Stadtradeln fast 50.000 Kilometer absolvierten. Es gab 180 Teilnehmer in insgesamt 24 Teams, mit dabei auch die stolze Zahl von 16 Gemeinderatsmitgliedern. Heilmeier: „Wir haben heuer eine sehr gute Beteiligung erreicht. Danke an die Organisatoren und an alle, die mitgemacht haben.“
Mitbenutzung der OMG-Mensa durch die Mittelschüler
Dass die Mittelschüler die Mensa des Oskar-Maria-Graf-Gymnasiums mitbenutzen könnten, darüber hatte man sich schon längere Zeit Gedanken gemacht. Bis vor kurzem schien es nicht möglich, jetzt habe es aber eine neue Perspektive gegeben, so Franz Heilmeier: „Zumindest eine Testphase ist für die Mittelschüler möglich.“ Die Schülerinnen und Schüler der offenen Ganztagesschule könnten bereits ab September dort ihr Mittagessen einnehmen – so lautete das Angebot des OMG. Es sei dort zwar der gleiche Caterer wie beim bisherigen Mittagessen der Mittelschüler, sagte Heilmeier: „In der Mensa wird aber noch viel zusätzlich beigekocht, es ist eine bessere Qualität.“ Die Testphase läuft erst einmal ein halbes Jahr.
Den ausführlichen Bericht über die Gemeinderatssitzung mit sämtlichen Beschlüssen lesen Sie in der Printausgabe des nächsten Mooskuriers am 1.4.2021.
Für Sie berichtete Bernd Heinzinger.