Immer wieder unsachgemäße Müllablagerungen in der Gemeinde

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Unsachgemäße Müllentsorgung neben Container in Neufahrn

Leider kommt es im Neufahrner Gemeindegebiet immer wieder zu unschönen Vorfällen mit illegalen Müllablagerungen. Anstatt auf dem Wertstoffhof oder in den dafür bereitgestellten Containern landet der Müll oftmals auf der Straße oder in der freien Natur. Regelmäßig werden die Standorte der Altpapier- und Glascontainer einfach als Ablageplätze für jedwede Art von altem Hausrat und Restmüll missverstanden.

Was die behördliche Ahndung dieser Tatbestände betrifft, wird grundsätzlich unterschieden zwischen einer Vermüllung von Straßen bzw. Wegen und Müllablagerungen in der freien Natur. Sobald ein/e Beschuldigte/r von der Polizei ausfindig gemacht werden konnte, stellt die Gemeinde die angefallenen Reinigungs- und Entsorgungskosten in Rechnung. Nach §3 der gemeindlichen Reinhaltungsverordnung für Straßen und Wege wird dann eine Anhörung durchgeführt und in der Folge gegebenenfalls ein Bußgeld erlassen. Der Vollzug der Reinhaltungsverordnung liegt im Zuständigkeitsbereich des gemeindlichen Bauamtes. Parallel dazu erfolgt eine Meldung beim Amt für Abfallrecht im Landratsamt Freising. Das Landratsamt erlässt dann ebenso eine Anhörung, bevor je nach Sachverhalt ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird. All dies lässt sich dadurch vermeiden, dass der Müll an den Stellen entsorgt wird, die dafür vorgesehen sind. Wie beispielsweise der Wertstoffhof.

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Bei unsachgemäßen Müllablagerungen in der freien Natur liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt in Freising. Ein besonders dreister Fall ereignete sich vor einigen Wochen im Landschaftsschutzgebiet, auf der Radwegverbindung zwischen den Mühlseen und Massenhausen – kurz nach der Straßenabzweigung bei den Mühlseen, Zwei große Fuhren von gebrauchtem Dämm-Material wurden in der Nacht einfach auf dem Radweg abgekippt. Auf den Verursacher kommt jetzt nicht nur eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit zu, sondern es werden auch die beim Bauhof angefallen Kosten zum Wegtransport und sachgemäßer Entsorgung – in voller Höhe – in Rechnung gestellt.

Am Wertstoffhof an der Christl-Cranz-Straße 20 in Neufahrn kann fünf Tage die Woche Müll ordnungsgemäß, und häufig auch kostenlos, entsorgt werden:

Dienstag 15:00 bis 19:00 Uhr, Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr, Freitag 13:00 bis 17:00 Uhr und Samstag 09:00 bis 13:00 Uhr.

Der Wertstoffhof nimmt eine Vielzahl von Stoffen an, häufig sogar kostenlos: privater Bauschutt, Elektronikschrott, Kühlschränke, Sperrmüll (kostenpflichtig) usw. Genaueres hierzu findet sich auf der Homepage der Gemeinde Neufahrn unter https://www.neufahrn.de/einrichtungen-behoerden/gemeindliche-einrichtungen/wertstoffhof.html?L.

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Dämmmaterial auf dem Radweg im Landschaftsschutzgebiet

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Wer darüber hinaus weitere Informationen benötigt, kann sich an die Abfallberatung im Landkreis wenden. Für viele Anliegen rund um die fachgerechte Abfallentsorgung gibt es schon direkt auf der Landkreis-Homepage https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/amt-fuer-umweltschutz-und-abfall/abfallberatung-im-landkreis.html?L eine Antwort. Und wenn nicht alle Fragen beantwortet werden können, findet man dort die Kontaktinformationen für den jeweilig zuständigen Ansprechpartner.

Pressemitteilung der Gemeinde Neufahrn, 4.10.2021

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