GEMEINDERAT – Aus der Sitzung vom 5. Oktober 2020

Kategorie: Gemeinderat

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  • Buslinie 692 – Betriebsweiterführung zum Fahrplanwechsel 2021
  • Ausnahmegenehmigungen für LKW, Wohnmobile und Anhänger in Wohngebieten
  • Antrag der Fraktion „Die Grünen“ auf Anschaffung von CO2-Ampeln für die Neufahrner Schulen
  • Verabschiedung 2. Nachtragshaushalt 2020
  • Ein Augenarzt für Neufahrn?

BESCHLÜSSE

Buslinie 692 – Betriebsweiterführung zum Fahrplanwechsel 2021

Der vierjährige Probebetrieb der Buslinie 692 endet zum Fahrplanwechsel 2021 – eine Verlängerung des Probebetriebs ist nicht mehr möglich, daher soll der reguläre Betriebsstart der Linie am 12. Dezember 2021 erfolgen. Ende dieses Jahres soll es über den MVV eine europaweite Ausschreibung mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren geben. Die Gemeinden Hallbergmoos und Neufahrn sind sich nicht nur einig darin, dass es den 692er weiter geben soll – sie haben hierzu auch Verbesserungsvorschläge geäußert. Das Hauptanliegen Neufahrns war es, die Fahrtdauer zwischen den beiden S-Bahnhöfen zu verkürzen. Die innerörtliche wie auch interkommunale ÖPNV-Erschließung stellt für die Einwohner Neufahrns eine zuverlässige Daseinsgrundvorsorge dar – schließlich verbindet die Buslinie zentrale Ziel- und Quellorte. Auch für Mintraching stellt die Linie eine wichtige Verbindung zum Hauptort dar. Um einen maximalen Mehrwert der Fahrzeitverkürzung auszuschöpfen, schlug die Verwaltung folgendes vor: Die kleine Schleife mit den Haltestellen Alte Kirche und Friedhof solle so verändert werden, dass das Wohngebiet um die Robert-Koch-Straße nicht mehr angefahren wird. Der Busverkehr soll dagegen direkt an der „Gumberger-Kreuzung“ auf die Grünecker Straße fahren. Dieser Vorschlag sorgte für Diskussionen im Gemeinderat. Der zuständige Sachbearbeiter Simon Weichwald betonte zunächst, dass man bei dieser Variante nur noch etwa 15 Minuten von Bahnhof zu Bahnhof brauche. Die Südschleife mit der Robert-Koch-Straße werde dann vom 694er bedient. Florian Pflügler (ÖDP) sah das anders. Wenn der Bereich der Robert-Koch-Straße dann nur noch einseitig von der Linie 694 befahren werde, dann wäre das zu schwach: „Wir müssen aufpassen, dass der Süden auch weiter erreichbar bleibt.“ Als Busfan outete sich Beate Frommhold-Buhl von der SPD. Sie sprach sich trotzdem für den Vorschlag der Verwaltung aus: „Die Anbindung dort lohnt sich nicht, die Südschleife ist beim 692er extrem schlecht ausgelastet.“ Der Schlenker wäre daher kaum zu verantworten. Manfred Holzner (FW) störte sich daran, dass die Busse ab fünf Uhr in der Früh vom Flughafen aus abfahren: „Wäre es nicht besser, wenn sie von Neufahrn aus starten?“ – diesen Vorschlag soll die Verwaltung mit dem Landratsamt abklären. Burghard Rübenthal (CSU) hatte die Sorge, dass mit der zusätzlichen Verbindung zum Flughafen die Anzahl der Parker steigt: „Wir werden dann weitere Parkzonen einrichten müssen.“ Dass der Betrieb der Buslinie 692 regulär weitergeführt wird, dafür stimmte das Gremium einmütig. Mit 16:12 Stimmen votierte der Rat dafür, dass die Robert-Koch-Straße auch künftig angefahren wird.

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Ausnahmegenehmigungen für LKW, Wohnmobile und Anhänger in Wohngebieten

In den vergangenen Monaten häuften sich die Beschwerden von Anwohnern über Wohnmobile und LKW, die innerhalb der Wohngebiete geparkt werden. Die meisten forderten, dass diese komplett aus diesen Bereichen entfernt werden. Dies riet die Straßenverkehrsbehörde allerdings ab, sie sprach sich dagegen für eine Gebührenanhebung für diese Fahrzeuge aus. Bei beiden Klassen solle es aber Unterschiede geben, da LKWs normalerweise täglich benutzt werden, Wohnmobile allerdings teils mehrere Wochen auf der Straße parken. So gab es den Vorschlag von 100 bis 200 Euro pro Jahr für LKWs und 350 bis 700 Euro für Wohnmobile. Anhänger sollten ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erhalten – als Jahresgebühr wurden 50 Euro vorgeschlagen. Letztlich sei jegliche Entscheidung ein Kompromiss, betonte Bürgermeister Franz Heilmeier in der Sitzung. Man brauche objektive Maßstäbe, daher die Staffelung. Maximilian Heumann sprach für die SPD: „Wir lehnen einen derart extremen Sprung von LKWs zu Wohnmobilen ab. Man sollte die Gebühren für beide angleichen und stattdessen nach Länge staffeln.“ Für Johannes Steinberger (Grüne) seien Wohnmobile mit einer Länge von über fünf Metern ein „reines Privatvergnügen“ und fügte an: „Für diese soll es gar keine Ausnahmegenehmigung geben.“ LKWs würden dagegen täglich benutzt: „Da ist es gut, wenn die Gebühren nicht zu hoch sind.“ Dass sich die Grünen in diesem Punkt nicht ganz einig wären, betonte Frank Bandle: „Ich schließe mich eher dem Vorschlag Heumanns an.“ Auch die CSU könne sich mit einer Gleichbehandlung anfreunden, sagte Burghard Rübenthal. Bald darauf wurde beschlossen, dass es für LKWs und Wohnmobile eine Ausnahmegenehmigung geben soll (2 Gegenstimmen). Mit 6:22 Stimmen wurde das komplette Verbot für Wohnmobile über fünf Meter abgelehnt, mit 12:16 Stimmen die Anhebung für Wohnmobile auf 350 beziehungsweise 700 Euro (über 5 Meter). Diese sollen wie LKWs 100 Euro pro Jahr kosten (18:10 Stimmen). Anhänger wegen der Gleichbehandlung ebenfalls 100 Euro, dafür votierte der Rat mit 22:6 Stimmen. Das Ganze wird eine Testphase von zwei Jahren erhalten und im Anschluss erneut in den Gemeinderat kommen.

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Antrag der Fraktion „Die Grünen“ auf Anschaffung von CO2-Ampeln für die Neufahrner Schulen

Die Neufahrner Grünen begründeten den Antrag damit, dass die Zahlen der Neuinfektionen mit „SARS-VoV-2 (Corona) entsprechend der aktuellen Entwicklung das Schulgeschehen weiter begleiten. Es liege in unserer Verantwortung, das Infektionsgeschehen in den Klassenräumen der Schulen so gering wie möglich zu halten – besonders wichtig dafür sei das regelmäßige und ausreichende Lüften. Ein Indiz für die Belastung der Raumluft mit Viren sei die Konzentration von CO2 in der Raumluft. Zur Messung stünden relativ einfache Geräte zur Verfügung, der Preis pro Ampel bewege sich dabei zwischen 90 und 250 Euro. Nach Rücksprache mit den Grundschulen und der Mittelschule könne die Fraktion der Grünen sagen, dass von dort die Anschaffung dieser Ampeln befürwortet werde. Vorgeschlagen wurde zunächst ein erster Schritt, in welchem pro Schule je eine CO2-Ampel angeschafft werden soll – nach einer Testphase von längstens vier Wochen und einer Rückmeldung der Schulen sollten die weiteren nötigen Geräte (ca. 60 Stück) in den Herbstferien folgen. Frank Bandle sprach in der Sitzung davon, dass die Geräte derzeit mit bis zu 150 Euro pro Stück gefördert werden könnten: „Dann sprechen wir also noch von jeweils 100 Euro.“ Er sagte, dass man schnell sein müsse, um diese Förderung zu erhalten: „Daher sollten wir auf eine Testphase verzichten.“ Eine Testphase als sinnvoll sah dagegen Beate Frommhold-Buhl. Sie schlug zudem vor, dass die Verwaltung prüfen soll, ob nicht auch Luftfilter oder –reiniger zur Verfügung gestellt werden könnten: „Das wird beispielsweise in der Sozialstation getestet.“ Manfred Holzer fügte an, dass man die Kindergärten nicht vergessen dürfe, schloss sich dem Vorschlag Frommhold-Buhls bezüglich der Reiniger zudem an. Nachdem zusätzlich noch gefordert wurde, dass man nur getestete Geräte hernehmen solle, kam es zu folgendem Beschluss. Grundsätzlich war das Gremium dafür, dass CO2-Ampeln angeschafft werden, in Absprache mit den Leitungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen. Auf Fördermöglichkeiten soll dabei geachtet werden. Ob es eine Testphase geben soll beziehungsweise wie viele Geräte sofort angeschafft werden, dass sollen ebenfalls die Leitungen entscheiden. Ein Prüfauftrag bezüglich der Luftfilter wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Verabschiedung 2. Nachtragshaushalt 2020

Bedingt durch die Coronakrise zeichnen sich auch in Neufahrn erhebliche Einnahmefälle im Bereich der Einkommenssteuerbeteiligung ab. Bei der Gewerbesteuer erfolgt eine Kompensation auf Grundlage des durchschnittlichen Aufkommens der Jahre 2017 bis 2019 – dies führt zu einer Mehreinnahme im laufenden Jahr von 7 auf 8,3 Millionen Euro. Durch Anpassung von verschiedenen Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt wurden die Fehlbeträge etwas abgemildert. Im Vermögenshaushalt berücksichtigte man die gefassten Beschlüsse zur Aussetzung beziehungsweise Verschiebung von Projekten. Gleichzeitig wurden Korrekturen in den Ansätzen für bereits laufende Projekte aufgenommen. Der Verwaltungshaushalt erhöht sich um etwa 800.000 Euro auf nun 38.868.190 Euro, der Vermögenshaushalt steigert sich trotz Sparmaßnahmen um ca. 880.000 Euro auf nun 23.201.520 Euro. Laut Manuela Auinger (SPD) wären die Zahlen der Einkommenssteuer im dritten und vierten Quartal 2020 ausschlaggebend für die Richtung, in welche die Reise künftig geht: „Wir sollten Investitionen zumindest teilweise überdenken.“ Letztlich stimmte der Rat ohne Gegenstimme für den 2. Nachtragshaushalt 2020.

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BEKANNTGABEN

Ein Augenarzt für Neufahrn?

Bürgermeister Franz Heilmeier verkündete in der Sitzung, dass es bezüglich der Niederlassung eines Augenarztes in Neufahrn gut aussehe: „Das ist eine lange beklagte Lücke.“ Bisher war eine Ansiedlung nicht möglich, weil die von der kassenärztlichen Vereinigung beschlossene Quote für den Landkreis mehr als erfüllt war. Allerdings schloss vor kurzem eine Praxis im Freisinger Raum – und es folgten seitens Neufahrns viele Gespräche mit der Vereinigung oder auch dem Bayerischen Städtetag. Der Bundestagsabgeordnete Erich Irlstorfer (CSU) schaltete sich ebenfalls ein und habe am 25. September gesagt, so Heilmeier, dass die Entscheidung zu Gunsten Neufahrns gefallen sei. Eine rechtsverbindliche Aussage sei das aber nicht, betonte der Neufahrner Bürgermeister. Man könne aber durchaus optimistisch sein.

Für Sie berichtete Bernd Heinzinger.

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